Dem Namen nach sind Taschenpistolen kleine Faustfeuerwaffen, die klein genug sind, um in einer Kleidungstasche getragen werden können. Sie sind ihrer Konstruktion nach entwickelt, um verdeckt geführt werden zu können.
Auch wenn es die Bezeichnung „Taschenpistole“ nicht vermuten lässt, sind unter diesem Begriff meist nicht nur Pistolen, sondern auch Revolver subsumiert. Ich werde hier aber dennoch explizit von Taschenpistolen und Taschenrevolvern sprechen.
Eine allgemeingültige, technische Größendefinition in Zentimeter bzw. Millimeter ist nicht vorhanden. Viele Schützenvereine, die Wettbewerbe in der Kategorie „Taschenpistole“ anbieten haben hier ihre eigene Definition und geben die Größe meist als Referenzwert an. Als Vergleichsmodell heißt es meist „nicht größer als eine Walther PPK“. Andere Veranstalter limitieren die Teilnehmenden Waffen nach dem Kaliber. Das Kaliber „7.65mm Browning“ oder „9mm Kurz“ sind hier eine sehr häufige Obergrenze.
Der ISB – Internationaler Schützenbund hat im Absatz zwo in seiner Sportordnung für Taschenpistolen die zugelassenen Waffen wie folgt definiert:
Pistolen oder Revolver welche zum verdeckten Führen konstruiert wurden.
https://isb-shooting.com/pdf-image/pdf/sportordnungen/Taschenpistole_Regeln_ISB_Deutsch.pdf
Der Begriff „Taschenpistole“ umfasst Pistolen und Revolver gleichermaßen.
Abmessungen: Revolver bis Lauflänge maximal 2,5 Zoll, Pistolen mit den maximalen Abmessungen: Länge 165mm, Breite 28mm, Höhe 130 mm.